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   BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 114/02   

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https://dejure.org/2002,2895
BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 114/02 (https://dejure.org/2002,2895)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.2002 - 2Z BR 114/02 (https://dejure.org/2002,2895)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 2002 - 2Z BR 114/02 (https://dejure.org/2002,2895)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 883
    Einheitliche Vormerkung genügt für Ankaufs- und

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Wirksamkeit der gegenseitigen Einräumung eines Vorkauf- bzw. Ankaufsrechts unter Grundstücksmiteigentümern; Zur Erforderlichkeit der Eintragung mehrerer Vormerkungen

  • Judicialis

    BGB § 883

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883
    Vormerkung bei Ankaufs- und Vorkaufsrecht unter Miteigentümern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherung des Vorkausfsrechts des Miteigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG München I - 13 T 15123/02
  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 114/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 450
  • DNotZ 2003, 434
  • FGPrax 2003, 55
  • Rpfleger 2003, 352
  • BayObLGZ 2002, 350
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 75/01

    Vormerkung zur Sicherung gleichförmiger Ansprüche

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 114/02
    a) Rechtlich zutreffend ist der Ausgangspunkt der Vorinstanzen, dass mehrere verschiedene Ansprüche nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erforderlich sind, wie Ansprüche vorliegen (BayObLG DNotZ 1991, 892; 1999, 1011; Beschluss vom 17.10.2001, DNotZ 2002, 293; Demharter GBO 24. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 108; Bauer in Bauer/von Oefele GBO AT I Rn. 126).

    Ein vertraglicher Anspruch besteht, wenn der Lebenssachverhalt, aus dem der Anspruch abgeleitet wird, auf einem Vertrag beruht; werden aufgrund eines Vertrags mehrere Gegenstände geschuldet, ist aber der Lebenssachverhalt, auf dem die Verpflichtung beruht, ein einheitlicher, ist nur von einem einzigen Anspruch auszugehen (BayObLG DNotZ 2002, 293).

    Soweit für die Annahme eines einzigen Anspruchs über das Vorliegen eines einheitlichen Vertrags hinaus Schuldner- und Gläubigeridentität hinsichtlich des einen Anspruchsgegenstands verlangt wird (so Giehl in der Besprechung der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.10.2001 in MittBayNot 2002, 158), sind auch diese Voraussetzungen hier gegeben.

  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99

    Vormerkungen für verschiedene Ansprüche auf Verschaffung des Eigentums an einer

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 114/02
    a) Rechtlich zutreffend ist der Ausgangspunkt der Vorinstanzen, dass mehrere verschiedene Ansprüche nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erforderlich sind, wie Ansprüche vorliegen (BayObLG DNotZ 1991, 892; 1999, 1011; Beschluss vom 17.10.2001, DNotZ 2002, 293; Demharter GBO 24. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 108; Bauer in Bauer/von Oefele GBO AT I Rn. 126).
  • BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 5/90

    Ausgestaltung von Rückübertragungsansprüchen in Übergabeverträgen

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 114/02
    a) Rechtlich zutreffend ist der Ausgangspunkt der Vorinstanzen, dass mehrere verschiedene Ansprüche nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erforderlich sind, wie Ansprüche vorliegen (BayObLG DNotZ 1991, 892; 1999, 1011; Beschluss vom 17.10.2001, DNotZ 2002, 293; Demharter GBO 24. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 108; Bauer in Bauer/von Oefele GBO AT I Rn. 126).
  • OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12

    Grundbuchsache: Unzulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Erforderlichkeit der

    Mehrere Ansprüche sind indessen nur durch mehrere Vormerkungen sicherbar (vgl. BayObLG Rpfleger 2002, 135; BayObLG NJW-RR 2003, 450; Demharter Anh. zu § 44 Rn. 108; Giehl MittbayNot 2002, 158).
  • OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Ankaufsrechts

    Zwar ist zur Absicherung mehrerer verschiedener Ansprüche, selbst wenn sie derselben Person zustehen, die Eintragung derselben Anzahl von Vormerkungen erforderlich (BayObLG NJW-RR 2003, 450; DNotZ 1999, 1011/1012 f.; Kohler in Bauer/von Oefele AT III Rn. 4; Palandt/Bassenge § 883 Rn. 5; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 118; Giehl MittBayNot 2002, 158).
  • OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16

    Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf

    Ob die weitere Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14.11.2002 (BayObLGZ 2002, 350 = DNotZ 2003, 434) verallgemeinerungsfähig ist, kann auf sich beruhen (Westermeier Rpfleger 2003, 347).
  • OLG München, 06.04.2016 - 34 Wx 399/15

    Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer beschränkten persönlichen

    Nicht zu beanstanden ist der rechtliche Ausgangspunkt, wonach mehrere materiell-rechtliche Ansprüche nur durch ebenso viele Vormerkungen sicherbar sind (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 450; Rpfleger 2002, 135; 1999, 529; Demharter GBO 29. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 108; Giehl MittBayNot 2002, 158).
  • OLG München, 30.01.2007 - 32 Wx 9/07

    Sicherung einer Reallast durch Vormerkung

    Unter diesen Umständen genügt die Sicherung durch eine einzige Vormerkung (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 450/451).
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